Informationen über GEL, Acryl und UV-Polish
Gel und Acryl
Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass die chemischen Zusammensetzungen der beiden
Modellagesysteme ähnlich, bzw. gleich sind. Daher ist die Bezeichnung Acryl, wie das Pulver-
Flüssigkeitssystem auch genannt wird, nicht ganz korrekt und eher irreführend für den Laien. Gel wäre insofern eigentlich
auch ein „Acryl“. Die Aushärtung der beiden Systeme unterscheidet sich für den Laien offensichtlich. Während die
Aushärtung des Pulver-Flüssigkeitssystems sofort beginnt, sobald zwei Komponenten (nämlich Pulver und Flüssigkeit) in
Verbindung kommen, findet beim Gel (aufgrund darin enthaltener Photoinitiatoren) die Aushärtung unter Einsatz einer
UV-A-Bestrahlung statt. Die Hauptbestandteile beider Systeme sind Acrylate, die in vielen alltäglichen Stoffen zu finden sind
und im ausgehärteten Zustand als völlig harmlos einzustufen sind.
Gesundheitliche Unbedenklichkeit
Häufig ist die Aussage zu hören, dass das Pulver-Flüssigkeitssystem gesundheitsschädlich sei. Das entspricht nicht der
Wahrheit. Fakt ist, dass in Produkten beider Systeme chemische Stoffe enthalten sind, die nicht in die Hände einer
unausgebildeten und unwissenden Person gehören. Diese unterliegen der Kosmetikverordnung und werden in drei
Kategorien unterteilt:
- Verbotene Inhaltsstoffe
- Inhaltsstoffe die mit Höchstgrenzen belegt sind
- Stoffe die als unbedenklich einzustufen sind
Chemie
Prinzipiell sind es von den chemischen Zusammensetzungen her sehr ähnliche Stoffe, die letztendlich zueinem Kunststoff
aushärten. Während in Gelprodukten Photoinitiatoren wie Hydrochinon, Benzophenone, Bisphenol-A, Camphorquinone, sowie
verschiedene Derivate ausnahmslos unter Verdacht stehen, erbgutverändernd und/oder karzinogen zu sein, ist in den
Pulver-Flüssigkeitsprodukten Benzoylperoxid der Stoff, der so viele zu der Aussage bewegt, dass er gesundheitsschädlich
wäre und vom Gesetzgeber verboten sei. Tatsächlich ist Benzoylperoxid als Medikament einzustufen und darf unter diesem
Gesichtspunkt nur von Ärzten, bzw. Apothekern an Dritte verkauft werden. Die Kosmetikindustrie hat dem Expertenteam der
EU (SCCNFP) glaubhaft vermitteln können, dass Benzoylperoxid nur in unausgehärtetem Zustand als bedenklich einzustufen
ist. Daraufhin wurde dieser chemische Stoff mit einer nachzuweisenden Höchstgrenze belegt. Ganz ähnlich erging es dem
Inhaltsstoff Hydrochinon, der in Gelprodukten zu Beanstandungen führte. Auch dieser Stoff wurde vom Expertenteam der EU
mit Höchstgrenzen belegt, die ein Hersteller, Vertrieb, oder Distributor nachweisen muss.
Durch das Inkrafttreten der Kosmetikverordnung wurden die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, die beinhalteten
Vorschriften in Landesrecht umzusetzen. Darüber hinaus ist es seit diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, dass Hersteller und
Vertreiber die Produkte für den Verkauf im Markt zulassen müssen. Dies heißt, dass der „In-Verkehr-Bringer“, also die Firma
die Produkte an einen anderen verkauft, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bestimmungen eingehalten werden und dass
dies von außenstehender Stelle, nämlich einem vereidigten Chemiker, bestätigt wird. Erstmalig in der Geschichte der
Verordnungen hat nun nicht mehr der Gesetzgeber die Verpflichtung, ein Vergehen zu beweisen; sondern die Industrie muss
nun belegen, dass sie dem Gesetz Folge leistet.
Für den Nageldesigner ergibt sich daraus die Verpflichtung niemals seine Produkte über Firmen zu beziehen, die an
„Jedermann“ verkaufen, ohne Ausbildungsnachweise zu fordern. Weiterhin gilt, dass vom Nageldesigner nur Produkte
verwendet werden, die nach der Kosmetikverordnung ausgezeichnet und zugelassen wurden. So vermeidet man den Erwerb
von Produkten, die unter Umständen aus dem außereuropäischen Ausland über dunkle Kanäle auf unseren Markt gelangen
Abschließend ist noch einmal zusammenzufassen, dass weder Gel- noch Pulver-Flüssigkeitsprodukte gesundheitsschädlich
sind. Sofern sie sachgerecht verarbeitet werden, aus sicheren Quellen bezogen werden, stellen Sie weder für den Kunden,
noch für den Nageldesigner eine Gefahr dar.
UV-Polish
ANWENDUNG WIE LACK – HAFTEN WIE GEL
UV Polish als auflösbares Gel verhält sich wie ein Lack. Es wird aufgetragen
wie Nagellack und härtet unter UV-Licht wie ein Gel innerhalb 2 Minuten aus.
Es verliert nicht seinen Glanz und blättert auch nicht ab. Im Gegensatz zu
Nagellack kann UV Polish bis zu 3 Wochen halten.