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Carmen Geis-Ludwigs

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65817 Eppstein-Bremthal

Mobil: 0151 - 15278631

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Informationen über GEL, Acryl und UV-Polish

 

Gel und Acryl

Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass die chemischen Zusammensetzungen der beiden

Modellagesysteme ähnlich, bzw. gleich sind. Daher ist die Bezeichnung Acryl, wie das Pulver-

Flüssigkeitssystem auch genannt wird, nicht ganz korrekt und eher irreführend für den Laien. Gel wäre insofern eigentlich

auch ein „Acryl“. Die Aushärtung der beiden Systeme unterscheidet sich für den Laien offensichtlich. Während die

Aushärtung des Pulver-Flüssigkeitssystems sofort beginnt, sobald zwei Komponenten (nämlich Pulver und Flüssigkeit) in

Verbindung kommen, findet beim Gel (aufgrund darin enthaltener Photoinitiatoren) die Aushärtung unter Einsatz einer

UV-A-Bestrahlung statt. Die Hauptbestandteile beider Systeme sind Acrylate, die in vielen alltäglichen Stoffen zu finden sind

und im ausgehärteten Zustand als völlig harmlos einzustufen sind.

 

Gesundheitliche Unbedenklichkeit

Häufig ist die Aussage zu hören, dass das Pulver-Flüssigkeitssystem gesundheitsschädlich sei. Das entspricht nicht der

Wahrheit. Fakt ist, dass in Produkten beider Systeme chemische Stoffe enthalten sind, die nicht in die Hände einer

unausgebildeten und unwissenden Person gehören. Diese unterliegen der Kosmetikverordnung und werden in drei

Kategorien unterteilt:

  • Verbotene Inhaltsstoffe
  • Inhaltsstoffe die mit Höchstgrenzen belegt sind
  • Stoffe die als unbedenklich einzustufen sind

Chemie

Prinzipiell sind es von den chemischen Zusammensetzungen her sehr ähnliche Stoffe, die letztendlich zueinem Kunststoff

aushärten. Während in Gelprodukten Photoinitiatoren wie Hydrochinon, Benzophenone, Bisphenol-A, Camphorquinone, sowie

verschiedene Derivate ausnahmslos unter Verdacht stehen, erbgutverändernd und/oder karzinogen zu sein, ist in den

Pulver-Flüssigkeitsprodukten Benzoylperoxid der Stoff, der so viele zu der Aussage bewegt, dass er gesundheitsschädlich

wäre und vom Gesetzgeber verboten sei. Tatsächlich ist Benzoylperoxid als Medikament einzustufen und darf unter diesem

Gesichtspunkt nur von Ärzten, bzw. Apothekern an Dritte verkauft werden. Die Kosmetikindustrie hat dem Expertenteam der

EU (SCCNFP) glaubhaft vermitteln können, dass Benzoylperoxid nur in unausgehärtetem Zustand als bedenklich einzustufen

ist. Daraufhin wurde dieser chemische Stoff mit einer nachzuweisenden Höchstgrenze belegt. Ganz ähnlich erging es dem

Inhaltsstoff Hydrochinon, der in Gelprodukten zu Beanstandungen führte. Auch dieser Stoff wurde vom Expertenteam der EU

mit Höchstgrenzen belegt, die ein Hersteller, Vertrieb, oder Distributor nachweisen muss.

Durch das Inkrafttreten der Kosmetikverordnung wurden die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, die beinhalteten

Vorschriften in Landesrecht umzusetzen. Darüber hinaus ist es seit diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, dass Hersteller und

Vertreiber die Produkte für den Verkauf im Markt zulassen müssen. Dies heißt, dass der „In-Verkehr-Bringer“, also die Firma

die Produkte an einen anderen verkauft, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bestimmungen eingehalten werden und dass

dies von außenstehender Stelle, nämlich einem vereidigten Chemiker, bestätigt wird. Erstmalig in der Geschichte der

Verordnungen hat nun nicht mehr der Gesetzgeber die Verpflichtung, ein Vergehen zu beweisen; sondern die Industrie muss

nun belegen, dass sie dem Gesetz Folge leistet.

Für den Nageldesigner ergibt sich daraus die Verpflichtung niemals seine Produkte über Firmen zu beziehen, die an

„Jedermann“ verkaufen, ohne Ausbildungsnachweise zu fordern. Weiterhin gilt, dass vom Nageldesigner nur Produkte

verwendet werden, die nach der Kosmetikverordnung ausgezeichnet und zugelassen wurden. So vermeidet man den Erwerb

von Produkten, die unter Umständen aus dem außereuropäischen Ausland über dunkle Kanäle auf unseren Markt gelangen

Abschließend ist noch einmal zusammenzufassen, dass weder Gel- noch Pulver-Flüssigkeitsprodukte gesundheitsschädlich

sind. Sofern sie sachgerecht verarbeitet werden, aus sicheren Quellen bezogen werden, stellen Sie weder für den Kunden,

noch für den Nageldesigner eine Gefahr dar.

UV-Polish

ANWENDUNG  WIE  LACK – HAFTEN  WIE  GEL

UV Polish als auflösbares Gel verhält sich wie ein Lack. Es wird aufgetragen

wie Nagellack und härtet unter UV-Licht wie ein Gel innerhalb 2 Minuten aus.

Es verliert nicht seinen Glanz und blättert auch nicht ab.   Im Gegensatz zu

Nagellack kann UV Polish bis zu 3 Wochen halten.

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